warum werden wir nie gefragt?
lockenlicht | 20. November 09 | Topic 'Wuselige Gedanken'
wir sollten demonstrieren, solange wir noch können und es nicht 12 geschlagen hat! Im wahrsten Sinne des Wortes. Am 1.12. tritt der neue "Vertrag" in Kraft....
Szenarien wie am Platz des Himmlischen Friedens sind noch (!) nicht erlaubt... es ist 10 vor 12...
immer noch nicht an Politik interessiert?
Volksabstimmungen könnten das ändern ;-)
Der Lissabon-Vertrag – ein Trojanisches Pferd
von Dr. Titine Kriesi und Gisbert Otto
In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt.
Der Lissabonner Vertrag wird die undemokratischen und unsozialen Verhältnisse in der EU noch vertiefen. Die Nationalstaaten übertragen in diesem Vertrag fast alle ihre Rechte an die EU. Die nahezu 500 Millionen Bürger verlieren weitestgehend ihre Möglichkeit zur demokratischen Gestaltung. Die EU wird in alle Lebensbereiche der Bürger eingreifen. Die Schere zwischen arm und reich wird weiter auseinandergehen. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten verpflichtet.
Fundamentale Demokratiewidrigkeit
Eine Verfassung kann nur durch ein Volk demokratisch legitimiert werden, wie dies auch im Grundgesetz verankert ist: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus» (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) und: «Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» (Art. 146 GG). Demnach könnte nur ein «europäisches Volk» die faktische Verfassung legitimieren – ein «europäisches Volk» jedoch gibt es nicht. Ein «EU-Staat» würde also die Zustimmung der Völker Europas voraussetzen.
Einzig die Bürger haben das Recht, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Staatsgewalt an die EU übertragen möchten. Entgegen dem Grundgesetz wurde eine Volksabstimmung zu Lissabon vermieden, weil die Regierung nur allzugut weiss, dass die Mehrheit der Bürger gegen den Vertrag stimmen würde. Das Volk nicht zu befragen, widerspricht jedoch der Unabänderlichkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 GG: «Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.»
Die politischen Eliten missachten dieses Fundamentalprinzip jedoch bewusst. Sie versuchen, die Bürger irrezuführen. Durch vielfältige Manipulation der öffentlichen Meinung wollen sie ihre machtpolitischen Ziele durchsetzen. Eine Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten soll nicht stattfinden. Diesem Machtstreben steht das Grundgesetz als Verfassung der Menschheit des Menschen entgegen – zum Beispiel durch Artikel 1 GG «Die Würde des Menschen ist unantastbar» und Artikel 20 GG (Verfassungsgrundsätze). Diese Artikel sind zu Recht jeder Politik entzogen, um so der Würde des Menschen gerecht zu werden und um ein gutes Leben für alle in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit zu verwirklichen.
Ohne Demokratie kein Rechtsstaat
Durch die geplante undemokratische Integration der Staaten in die EU fallen die Völker in die Zeit vor der Französischen Revolution zurück. Grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates werden ruiniert. Dazu gehört vor allem die Gewaltenteilung, die den Schutz der Bürger vor Machtmissbrauch gewährleistet. Dass dieser Rechtsschutz durch den Lissabonner Vertrag weitestgehend verlorengeht, ist unverantwortbar.
Insbesondere im Bereich der Wirtschaft werden die Auswirkungen noch katastrophaler sein, als sie es jetzt schon sind. Zum Beispiel entfällt in der im Lissabonner Vertrag enthaltenen EU-Grundrechte-Charta das «Recht auf Arbeit», wie es in der Menschenrechtserklärung von 1948 festgehalten ist. Ebenso das Menschenrecht «auf angemessene und befriedigende Entlohnung» der Arbeit, das dem Arbeitnehmer ermöglicht, «eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern». Dagegen wird erstmals in der Geschichte der Grundrechte die «unternehmerische Freiheit» in der EU-Grundrechte-Charta festgeschrieben.
Nicht offen deklarierte Machtfülle der EU
Ursprünglich war vorgesehen, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich befugt wurde – das Prinzip der sogenannten «begrenzten Einzelermächtigung». Dieses Prinzip wird entgegen der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts durch die äusserst weitgehenden Ermächtigungen der EU missachtet. Um ihre Ziele zu erreichen, ist die EU mit dem Vertrag von Lissabon auch befugt, ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente zu handeln.
Sie ist sogar ermächtigt, EU-Steuern nach Gutdünken zu erheben. Darüber hinaus ist sie «im vereinfachten Änderungsverfahren» durch Beschluss des Europäischen Rates ermächtigt, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder teilweise zu ändern (ausser der Aussen- und Sicherheitspolitik). Der Vertrag von Lissabon wird so zum Ermächtigungsgesetz. Die EU verabschiedet sich damit endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage der europäischen Kultur sind. Diese Irreführung der Menschen – mit weitreichenden und tiefgehenden Auswirkungen auf das tägliche Leben – muss aufgedeckt werden.
Entfesselter Kapitalismus erhält Verfassungsrang
Die EU ist eine Region des globalen Kapitalismus. Grundlage des Kapitalprinzips sind die fünf Grund«freiheiten» (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit), die im Lissabonner Vertrag extrem ausgelegt werden. Dieses System der «offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb», das soziale Aspekte nur sehr untergeordnet berücksichtigt, wird unsere Lebensverhältnisse bestimmen.
Dagegen ist in der Wirtschaftsordnung Deutschlands das Sozialstaatsprinzip verankert, wonach nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch soziale Aspekte das Wirtschaftsleben bestimmen: Die Wirtschaft darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Dagegen findet im Lissabonner Vertrag eine glatte Umkehrung dieses Prinzips statt. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus auf Kosten der sozialen Aspekte, welche die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht.
Was heute schon den fast 8 Millionen Hartz-IV-Empfängern in Deutschland zugemutet wird, ist eine Schande. Die neoliberale Wirtschaftsverfassung des Marktes und des Wettbewerbs lässt keine effektive staatliche Beschäftigungspolitik zu und führt zur Tyrannei des entfesselten Kapitalismus.
Herkunftslandprinzip ruiniert nationale Wirtschaft
Extremes Beispiel gnadenloser Konkurrenz ist das Herkunftslandprinzip, das sich auf die inländische Wirtschaft äusserst nachteilig auswirkt. Dieses Prinzip erlaubt ausländischen Firmen, in Deutschland Arbeiten zu den Bedingungen auszuführen, die in ihrem Land gelten. Zum Beispiel kann eine polnische Firma mit polnischen und ukrainischen Arbeitern Aufträge erledigen zu Löhnen, die weit unter den deutschen Löhnen liegen. Neben den Löhnen sind auch die sonst geltenden Bedingungen des Herkunftslandes Rechtsgrundlage (u.a. Qualitätsstandards, Garantiepflichten). Der dadurch eingeleitete erbarmungslose Wettbewerb bedroht vor allem mittelständische Betriebe und zugleich auch die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland. Noch mehr Betriebe werden aufgeben müssen, aber auch die Multis sind betroffen, zum Beispiel Lebensmittelkonzerne, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Lebensmittel mit geringerer Qualität anbieten, um mit niedrigeren Preisen einen höheren Marktanteil zu erzielen.
Grundrechte-Schutz wird geschwächt
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU-Grundrechte-Charta für rechtsverbindlich erklärt. In dieser Charta ist jedoch keine Sozialpflichtigkeit des Kapitals – Eigentum soll auch dem Gemeinwohl dienen – festgehalten – ganz im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz. Auch ein Recht auf Arbeit – gemäss Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein elementares Menschenrecht – fehlt.
EU schreibt sich Recht zum Krieg zu
Die Mitgliedstaaten verlieren weitgehend die Verteidigungshoheit durch Integration der Streitkräfte in die gemeinsame Verteidigung. Darüber hinaus verpflichtet Lissabon die Mitgliedstaaten der EU nicht nur zur Aufrüstung, sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Krieg zu, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt und im Land selbst. Dadurch wird das im deutschen Grundgesetz im Artikel 26 Absatz 1 festgehaltene Verbot des Angriffskrieges verdrängt.
Festhalten an der Demokratie
Der einzige Schutz gegen diese intellektuell unredlichen Entscheidungsträger, die willig dem Kapital und den herrschenden Machtkonstellationen gehorchen, sind die heute geltenden demokratischen Strukturen.
Leider leben wir in einem Zeitalter, in dem das Recht laufend übergangen wird. Beschönigungen, wenn nicht Lügen, sind an der Tagesordnung. So sei der Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan – nach Lesart der Regierung kein Kriegseinsatz, obwohl das Gegenteil offensichtlich ist. Solche Lügen müssen aufgedeckt werden. Ebenso das machtpolitische Vorgehen bei der Etablierung des Lissabonner Vertrages, durch den die Demokratie abgeschafft werden soll.
Ganz anders die Völker Europas, denen das Recht zusteht, als souveräne Bürger in einer wahren Demokratie in Frieden und Freiheit zu leben. •
Szenarien wie am Platz des Himmlischen Friedens sind noch (!) nicht erlaubt... es ist 10 vor 12...
immer noch nicht an Politik interessiert?
Volksabstimmungen könnten das ändern ;-)
Der Lissabon-Vertrag – ein Trojanisches Pferd
von Dr. Titine Kriesi und Gisbert Otto
In ihrem Urteil vom 30. Juni 2009 über den Lissabonner Vertrag weisen die höchsten deutschen Richter auf das strukturelle Demokratiedefizit des Vertrages hin, aber auch darauf, dass Deutschland seine Souveränität nicht preisgeben dürfe. Zugleich widersprechen sich die Richter, denn sie sagen, dass eine solche Preisgabe im Vertrag von Lissabon nicht enthalten sei. Tatsächlich wird im Widerspruch zum Grundgesetz durch den Vertrag von Lissabon faktisch eine neue Verfassung geschaffen. Dafür müsste jedoch das deutsche Volk gefragt werden, denn eine neue Verfassung kann nur durch Beschluss des deutschen Volkes in Kraft treten (Art. 146 GG). Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Mängel wäre eine Ablehnung des Lissabonner Vertrages die logische Konsequenz gewesen. Leider fehlte dem Gericht die nötige Unabhängigkeit, sich dem politischen Projekt «EU» in seiner derzeitigen verfassungswidrigen Gestalt entgegenzustellen – doch mit welch furchtbaren Konsequenzen: So schreibt sich die EU im Vertrag von Lissabon sogar ein Recht zum Krieg zu! Einer der wenigen, die sich erlauben und sich verpflichtet fühlen, den wahren Inhalt des Lissaboner Vertrages mit seinen verheerenden Folgen für das tagtägliche Leben der Bürger aufzuzeigen, ist der Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider. Die Ablehnung des Vertrages von Lissabon, die das Bundesverfassungsgericht hätte aussprechen müssen, begründet er auf dem Boden von Recht und Wahrheit. Einige der wichtigsten Kritikpunkte werden im folgenden dargestellt.
Der Lissabonner Vertrag wird die undemokratischen und unsozialen Verhältnisse in der EU noch vertiefen. Die Nationalstaaten übertragen in diesem Vertrag fast alle ihre Rechte an die EU. Die nahezu 500 Millionen Bürger verlieren weitestgehend ihre Möglichkeit zur demokratischen Gestaltung. Die EU wird in alle Lebensbereiche der Bürger eingreifen. Die Schere zwischen arm und reich wird weiter auseinandergehen. Diese Entwicklung steht im Widerspruch zu Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten verpflichtet.
Fundamentale Demokratiewidrigkeit
Eine Verfassung kann nur durch ein Volk demokratisch legitimiert werden, wie dies auch im Grundgesetz verankert ist: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus» (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) und: «Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» (Art. 146 GG). Demnach könnte nur ein «europäisches Volk» die faktische Verfassung legitimieren – ein «europäisches Volk» jedoch gibt es nicht. Ein «EU-Staat» würde also die Zustimmung der Völker Europas voraussetzen.
Einzig die Bürger haben das Recht, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Staatsgewalt an die EU übertragen möchten. Entgegen dem Grundgesetz wurde eine Volksabstimmung zu Lissabon vermieden, weil die Regierung nur allzugut weiss, dass die Mehrheit der Bürger gegen den Vertrag stimmen würde. Das Volk nicht zu befragen, widerspricht jedoch der Unabänderlichkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 GG: «Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.»
Die politischen Eliten missachten dieses Fundamentalprinzip jedoch bewusst. Sie versuchen, die Bürger irrezuführen. Durch vielfältige Manipulation der öffentlichen Meinung wollen sie ihre machtpolitischen Ziele durchsetzen. Eine Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Parlamenten soll nicht stattfinden. Diesem Machtstreben steht das Grundgesetz als Verfassung der Menschheit des Menschen entgegen – zum Beispiel durch Artikel 1 GG «Die Würde des Menschen ist unantastbar» und Artikel 20 GG (Verfassungsgrundsätze). Diese Artikel sind zu Recht jeder Politik entzogen, um so der Würde des Menschen gerecht zu werden und um ein gutes Leben für alle in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit zu verwirklichen.
Ohne Demokratie kein Rechtsstaat
Durch die geplante undemokratische Integration der Staaten in die EU fallen die Völker in die Zeit vor der Französischen Revolution zurück. Grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates werden ruiniert. Dazu gehört vor allem die Gewaltenteilung, die den Schutz der Bürger vor Machtmissbrauch gewährleistet. Dass dieser Rechtsschutz durch den Lissabonner Vertrag weitestgehend verlorengeht, ist unverantwortbar.
Insbesondere im Bereich der Wirtschaft werden die Auswirkungen noch katastrophaler sein, als sie es jetzt schon sind. Zum Beispiel entfällt in der im Lissabonner Vertrag enthaltenen EU-Grundrechte-Charta das «Recht auf Arbeit», wie es in der Menschenrechtserklärung von 1948 festgehalten ist. Ebenso das Menschenrecht «auf angemessene und befriedigende Entlohnung» der Arbeit, das dem Arbeitnehmer ermöglicht, «eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern». Dagegen wird erstmals in der Geschichte der Grundrechte die «unternehmerische Freiheit» in der EU-Grundrechte-Charta festgeschrieben.
Nicht offen deklarierte Machtfülle der EU
Ursprünglich war vorgesehen, dass die EU nur dann tätig werden darf, wenn sie dazu ausdrücklich befugt wurde – das Prinzip der sogenannten «begrenzten Einzelermächtigung». Dieses Prinzip wird entgegen der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts durch die äusserst weitgehenden Ermächtigungen der EU missachtet. Um ihre Ziele zu erreichen, ist die EU mit dem Vertrag von Lissabon auch befugt, ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente zu handeln.
Sie ist sogar ermächtigt, EU-Steuern nach Gutdünken zu erheben. Darüber hinaus ist sie «im vereinfachten Änderungsverfahren» durch Beschluss des Europäischen Rates ermächtigt, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder teilweise zu ändern (ausser der Aussen- und Sicherheitspolitik). Der Vertrag von Lissabon wird so zum Ermächtigungsgesetz. Die EU verabschiedet sich damit endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage der europäischen Kultur sind. Diese Irreführung der Menschen – mit weitreichenden und tiefgehenden Auswirkungen auf das tägliche Leben – muss aufgedeckt werden.
Entfesselter Kapitalismus erhält Verfassungsrang
Die EU ist eine Region des globalen Kapitalismus. Grundlage des Kapitalprinzips sind die fünf Grund«freiheiten» (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit), die im Lissabonner Vertrag extrem ausgelegt werden. Dieses System der «offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb», das soziale Aspekte nur sehr untergeordnet berücksichtigt, wird unsere Lebensverhältnisse bestimmen.
Dagegen ist in der Wirtschaftsordnung Deutschlands das Sozialstaatsprinzip verankert, wonach nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch soziale Aspekte das Wirtschaftsleben bestimmen: Die Wirtschaft darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Dagegen findet im Lissabonner Vertrag eine glatte Umkehrung dieses Prinzips statt. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus auf Kosten der sozialen Aspekte, welche die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht.
Was heute schon den fast 8 Millionen Hartz-IV-Empfängern in Deutschland zugemutet wird, ist eine Schande. Die neoliberale Wirtschaftsverfassung des Marktes und des Wettbewerbs lässt keine effektive staatliche Beschäftigungspolitik zu und führt zur Tyrannei des entfesselten Kapitalismus.
Herkunftslandprinzip ruiniert nationale Wirtschaft
Extremes Beispiel gnadenloser Konkurrenz ist das Herkunftslandprinzip, das sich auf die inländische Wirtschaft äusserst nachteilig auswirkt. Dieses Prinzip erlaubt ausländischen Firmen, in Deutschland Arbeiten zu den Bedingungen auszuführen, die in ihrem Land gelten. Zum Beispiel kann eine polnische Firma mit polnischen und ukrainischen Arbeitern Aufträge erledigen zu Löhnen, die weit unter den deutschen Löhnen liegen. Neben den Löhnen sind auch die sonst geltenden Bedingungen des Herkunftslandes Rechtsgrundlage (u.a. Qualitätsstandards, Garantiepflichten). Der dadurch eingeleitete erbarmungslose Wettbewerb bedroht vor allem mittelständische Betriebe und zugleich auch die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland. Noch mehr Betriebe werden aufgeben müssen, aber auch die Multis sind betroffen, zum Beispiel Lebensmittelkonzerne, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Lebensmittel mit geringerer Qualität anbieten, um mit niedrigeren Preisen einen höheren Marktanteil zu erzielen.
Grundrechte-Schutz wird geschwächt
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU-Grundrechte-Charta für rechtsverbindlich erklärt. In dieser Charta ist jedoch keine Sozialpflichtigkeit des Kapitals – Eigentum soll auch dem Gemeinwohl dienen – festgehalten – ganz im Gegensatz zum deutschen Grundgesetz. Auch ein Recht auf Arbeit – gemäss Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ein elementares Menschenrecht – fehlt.
EU schreibt sich Recht zum Krieg zu
Die Mitgliedstaaten verlieren weitgehend die Verteidigungshoheit durch Integration der Streitkräfte in die gemeinsame Verteidigung. Darüber hinaus verpflichtet Lissabon die Mitgliedstaaten der EU nicht nur zur Aufrüstung, sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Krieg zu, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt und im Land selbst. Dadurch wird das im deutschen Grundgesetz im Artikel 26 Absatz 1 festgehaltene Verbot des Angriffskrieges verdrängt.
Festhalten an der Demokratie
Der einzige Schutz gegen diese intellektuell unredlichen Entscheidungsträger, die willig dem Kapital und den herrschenden Machtkonstellationen gehorchen, sind die heute geltenden demokratischen Strukturen.
Leider leben wir in einem Zeitalter, in dem das Recht laufend übergangen wird. Beschönigungen, wenn nicht Lügen, sind an der Tagesordnung. So sei der Einsatz deutscher Soldaten in Afghanistan – nach Lesart der Regierung kein Kriegseinsatz, obwohl das Gegenteil offensichtlich ist. Solche Lügen müssen aufgedeckt werden. Ebenso das machtpolitische Vorgehen bei der Etablierung des Lissabonner Vertrages, durch den die Demokratie abgeschafft werden soll.
Ganz anders die Völker Europas, denen das Recht zusteht, als souveräne Bürger in einer wahren Demokratie in Frieden und Freiheit zu leben. •